KfW Förderung für den Hausbau: Alle Programme im Überblick
KfW-Förderung: Das Wichtigste in Kürze
KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau
KfW 261: Energetische Sanierung (BEG)
KfW 124: Wohneigentumsprogramm
So beantragen Sie die KfW-Förderung
Häufige Fragen
Nein, der KfW-Antrag muss zwingend VOR Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Dies ist die wichtigste Regel bei der KfW-Förderung. Nachträgliche Anträge werden grundsätzlich abgelehnt.
Für die BEG-Programme (KfW 261 für Sanierung, KfW 297/298 für Neubau) ist ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste Pflicht. Für das Wohneigentumsprogramm (KfW 124) ist kein Energieberater erforderlich.
Ja, das ist der Regelfall. Der KfW-Kredit deckt einen Teil der Finanzierung ab, der Rest wird über ein normales Bankdarlehen finanziert. Ihr Vermittler oder Bankberater optimiert diese Kombination für Sie.
Wenn die energetischen Anforderungen nicht erreicht werden, müssen Sie den Tilgungszuschuss zurückzahlen und ggf. auf einen normalen Kredit umstellen. Daher ist die Einbindung eines erfahrenen Energieberaters von Anfang an wichtig.